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Vortrag: Pflegevermächtnis im Erbrecht: Anspruch, Berechnung & Durchsetzung
Seit der Erbrechtsreform im Jahr 2017 haben nahe Angehörige, die einen Verstorbenen bis zu dessen Tod liebevoll gepflegt haben, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf das sogenannte Pflegevermächtnis, geregelt in § 677 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Dieses Pflegevermächtnis dient als wertvolle Anerkennung für die unentgeltlich erbrachten Pflegeleistungen und soll den finanziellen Aufwand der pflegenden Personen angemessen ausgleichen.
Der Anspruch auf das Pflegevermächtnis wird im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens geltend gemacht. Die Höhe des Anspruchs richtet sich dabei sowohl nach dem Wert der hinterlassenen Verlassenschaft als auch nach dem Umfang und der Qualität der erbrachten Pflegeleistungen.
In diesem informativen Vortrag erfahren Sie detailliert, wer genau anspruchsberechtigt ist, welche Nachweise für die Geltendmachung erforderlich sind, wie der Antrag auf das Pflegevermächtnis gestellt wird und nach welchen konkreten Kriterien die Höhe des Anspruchs berechnet wird.
Kurstermine
| Donnerstag, 26.11.2026, 18:30 - 20:00 Uhr | Gemeinde Ludesch, Parsennsaal |